Oft werden wir gefragt, welches denn die Voraussetzungen sind, um in unseren Verein eintreten zu können. Hier eine kurze Auflistung:
- zunächst müssen der Bewerber mindestens 1 Jahr im Besitz einer Jahres-Gastkarte gewesen sein. Diese können Sie gegen Vorlage eines gültigen
Jahresfischereischeins zum Preis von 150 Euro beim Ersten oder Zweiten Vorsitzenden erwerben.
- Danach können Sie sich bis zum 1. Februar eines jeden Kalenderjahres beim Vorstand des ASV Kahl 1946 e.V. um eine Aufnahme in unserem Verein schriftlich bewerben.
- Sie werden dann zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Diese findet in der Regel am 1. Freitag im März eines jeden Kalenderjahres statt. Hier haben Sie Gelregenheit, sich den
anwesenden Mitgliedern persönlich vorzustellen.
- Über Ihre Aufnahme wird dann in geheimer Wahl abgestimmt. Sollte das Votum positiv sein, sind Sie für 1 Probejahr in unserem Verein aufgenommen.
- Nach 1 Jahr wird in der Jahreshauptversammliung von den anwesenden Mitgliedern über Ihre finale Aufnahme erneut in geheimer Wahl abgestimmt.
Wichtig:
Mit einer Mitgliedschaft sind auch Verpflichtungen verbunden.
- 20 zu leistende Arbeitsstunden pro Jahr. Dies sind Arbeiten im Frühjahr und Herbst, in der Regel an Samstagen von 8:00 bis 12:00 Uhr; vorwiegend Arbeiten an unserem Gelände,
welches regelmäßig in Stand gehalten werden muss. Außerdem Mithilfe bei Festivitäten (z.B. An- und Abangeln) sowie den Ferienspielen.
- Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden mit 20 Euro pro nichtgeleisteter Arbeitsstunde berechnet.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 150 Euro, der Jahresbeitrag 80 Euro.